Handwerkerbonus: Warum Hausbesitzer bald weniger sparen könnten
Für Eigenheimbesitzer:innen könnte der Steuerbonus für Handwerkerarbeiten um bis zu 300 Euro pro Jahr schrumpfen. Noch ist die geplante Änderung nicht beschlossen.
Wer Handwerkerarbeiten am eigenen Haus steuerlich geltend macht, könnte ab 2027 weniger Geld zurückbekommen. Berücksichtigt werden sollen weiterhin höchstens 6.000 Euro an Arbeitskosten pro Jahr. Die Bundesregierung plant jedoch, die Steuerermäßigung von bisher 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten zu senken. Dadurch würde der jährliche Steuerbonus von maximal 1.200 auf 900 Euro sinken.
Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag den entsprechenden Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Die Änderung ist für den Veranlagungszeitraum 2027 vorgesehen. Ob sie tatsächlich umgesetzt wird, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Wie sich die geplante Kürzung finanziell auswirkt
Wie stark die Steuerersparnis sinkt, hängt von den jährlichen Arbeitskosten ab. Bei 2.000 Euro wären es nach der geplanten Neuregelung 100 Euro weniger, bei 4.500 Euro bereits 225 Euro. Wer mindestens 6.000 Euro an begünstigten Arbeitskosten hat, würde jährlich 300 Euro weniger sparen.
Der Steuerbonus wird unmittelbar mit der Einkommensteuerschuld verrechnet. Der persönliche Steuersatz ist für die Berechnung nicht entscheidend. Die Ermäßigung lässt sich allerdings nur vollständig nutzen, wenn nach anderen Steuerermäßigungen noch genügend Einkommensteuer zu zahlen ist. Eine Auszahlung über die verbleibende Steuerschuld hinaus ist nicht möglich.
Keine Änderung an der Art der berücksichtigten Kosten
An den begünstigten Kostenarten soll sich durch die geplante Reform nichts ändern. Neben den Arbeitskosten können auch vom Handwerksbetrieb berechnete Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Materialkosten sind dagegen nicht begünstigt.
Unverändert bleiben sollen auch die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen sowie für energetische Einzelmaßnahmen. Für dieselbe Maßnahme können Eigenheimbesitzer:innen allerdings nicht mehrere Steuerboni miteinander kombinieren.
Die Bundesregierung begründet die geplante Kürzung damit, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu den 20 größten Subventionsregelungen im Einkommensteuerrecht gehört. Für 2027 erwartet sie dadurch Mehreinnahmen von rund 710 Millionen Euro.