Zum Hauptinhalt
Erfolgreiche Projekte, echte Geschichten

So haben Kundinnen und Kunden ihre Projekte erfolgreich mit Aroundhome umgesetzt.

Erfahrungsberichte entdecken
Sie sind Handwerker oder Makler und auf Kundensuche?
Jetzt Partner werden
Auf der Suche nach der passenden Fachfirma für Ihr Hausprojekt?
Jetzt Fachfirmen finden
Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause."Aroundhome Logo

Spekulationsfrist: Warum Eigentümer:innen jetzt gelassen bleiben können

Lesezeit: 2 minLina Strauss

Der steuerfreie Verkauf einer Immobilie nach zehn Jahren bleibt weiterhin möglich. Der Bundestag hat die geplante Abschaffung der Spekulationsfrist abgelehnt.

Einfamilienhaus mit Garten in einer gepflegten Nachbarschaft

Der Verkauf von nicht selbst genutzten Häusern und Wohnungen bleibt nach Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist unverändert steuerfrei. Der Bundestag hat im Oktober 2026 den Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt, mit dem diese Vorgabe aus § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gestrichen werden sollte. Auch der Bundesrat lehnte einen entsprechenden Vorschlag seines Finanzausschusses ab. Damit bleibt der steuerfreie Immobilienverkauf nach zehn Jahren weiterhin möglich.

Das sah der abgelehnte Gesetzesentwurf vor

Ein Gesetzesentwurf sah vor, die Haltefrist für nicht selbst genutzte Immobilien abzuschaffen. Bei einem Verkauf dieser Objekte wären die Gewinne unabhängig von der Haltedauer einkommensteuerpflichtig geworden. Bei selbst genutzten Immobilien sollte eine Nutzungsdauer von mindestens 36 Monaten die Voraussetzung für einen steuerfreien Verkauf sein. Die Grünen erwarteten durch diese Änderungen Mehreinnahmen in Höhe von rund 6 Milliarden Euro. Der Bundestag lehnte den Entwurf jedoch mit 446 zu 131 Stimmen ab.

Diese Regeln gelten nach der Abstimmung

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, muss den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Nach Ablauf dieser Frist fällt keine Spekulationssteuer auf den Gewinn an. Eine Ausnahme gilt zudem für Immobilien, die von den Eigentümer:innen selbst bewohnt werden. Der Verkauf bleibt auch innerhalb der Zehn-Jahres-Frist steuerfrei, wenn das Objekt seit dem Erwerb ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Verkaufsjahr sowie in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurde. Wenn der Gesamtgewinn aus privaten Verkäufen in einem Jahr unter 1.000 Euro bleibt, ist dieser ebenfalls steuerfrei.

Immobilienverkauf Maklertermin Teaser
Makler:in für Immobilienverkauf gesucht?
Wir finden regionale Fachfirmen für Sie.
Jetzt Angebote für Makler:innen vergleichen