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Elementarversicherung als neue Pflicht: Welche Kosten auf Hausbesitzer:innen zukommen können

Lesezeit: 3 minLina Strauss

Die Bundesregierung plant, den Schutz vor Elementarschäden zum festen Bestandteil der Wohngebäudeversicherung zu machen. Eigentümer:innen müssten sich dann auf höhere Kosten einstellen.

Haus mit schweren Sturmschäden braucht dringend eine Dachreparatur von Aroundhome

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier vorgelegt, wonach der Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Erdbeben künftig zum Standard von Wohngebäudeversicherungen werden soll. Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) wollen damit auf die zunehmenden Extremwetterereignisse reagieren und eine flächendeckende Absicherung von Wohnhäusern schaffen. Bislang müssen Eigentümer:innen diesen Versicherungsschutz separat hinzubuchen. Aktuell sind über 40 Prozent der Gebäude in Deutschland nicht gegen Elementarschäden versichert.

Kommt das geplante Gesetz, wird der Schutz bei bestehenden Verträgen automatisch ergänzt, sofern die Versicherungsnehmer:innen nicht aktiv widersprechen. Die Mehrkosten für diesen Elementarschutz belaufen sich voraussichtlich auf 100 bis 1.500 Euro pro Jahr.

Automatische Erweiterung für Bestandskund:innen

Den Plänen der Ministerien zufolge soll der Elementarschutz künftig nicht nur in neuen Verträgen standardmäßig enthalten sein. Auch für bestehende Gebäudeversicherungen ist eine Erweiterung vorgesehen. Die Versicherer sollen ihren Kund:innen ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Reagieren die Eigentümer:innen innerhalb eines Jahres nicht darauf, wird die Police automatisch um den Schutz vor Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Erdrutschen ergänzt. Wer die Erweiterung nicht möchte, muss dem Angebot widersprechen.

Hubig erklärt gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger, warum ein erweiterter Schutz für Eigentümer:innen so wichtig ist: „Fachleute erwarten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger für große Schäden an Häusern sorgen werden. Wir brauchen deshalb einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Elementarschäden.“

Kosten und Eigenanteil im Schadensfall

Die Kosten für den Elementarbaustein richten sich nach dem Gebäudewert und der Risikolage. Laut dem Justizministerium kann die jährliche Prämie für ein durchschnittliches Einfamilienhaus zwischen 100 und 1.500 Euro liegen.

Im Schadensfall sieht das Konzept eine finanzielle Obergrenze für die Eigentümer:innen vor:

  • Der Selbstbehalt soll maximal 10 Prozent der vereinbarten Leistung betragen.

  • Die Obergrenze des Eigenanteils liegt bei höchstens 20.000 Euro.

Zusätzlich prüft die Regierung die Einführung einer günstigeren Mindestversicherung. Bei dieser Variante wäre die Versicherungsprämie zwar geringer, der Eigenanteil im Schadensfall könnte jedoch bei bis zu 100.000 Euro liegen. Um Mieter:innen vor steigenden Nebenkosten zu schützen, wird im Rahmen des Diskussionspapiers außerdem geprüft, ob ein gesetzliches Umlageverbot bei den zusätzlichen Versicherungskosten möglich ist.

Kritik aus der Versicherungsbranche

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, fordert jedoch Nachbesserungen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont, dass eine bloße Pflichtversicherung keine Schäden verhindere. Um die Versicherungen langfristig bezahlbar zu halten, brauche es zusätzlich verbindliche Präventionsmaßnahmen und eine staatliche Rückversicherung für extreme Naturkatastrophen.

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