Pflegereform: Sozialverband warnt vor finanziellen Folgen für Angehörige
Die Bundesregierung plant eine Umstrukturierung der Pflegebudgets. Der Sozialverband VdK befürchtet dadurch erhebliche Mehrbelastungen für pflegende Angehörige.
Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Dieses sieht vor, die zentralen Leistungen für die häusliche Pflege künftig in vier getrennte Budgets einzuteilen. Der Sozialverband VdK kritisiert diese Reformpläne, da die starre Zuteilung den Zugang zu passgenauen Hilfen deutlich erschwert. Die VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt davor, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gezwungen sein werden, gut funktionierende Pflegesituationen umzubauen. Zudem drohen höhere Eigenanteile, weil Betroffene benötigte Leistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen, sobald das jeweils passende Budget ausgeschöpft ist.
Vier getrennte Töpfe statt flexibler Kombination
Bisher stand Pflegebedürftigen ein flexibler Jahresbetrag zur Verfügung, aus dem beispielsweise eine Ersatzpflege während des Urlaubs von Angehörigen bezahlt werden konnte. Künftig soll die Übernahme der Kosten vor allem davon abhängen, wer die Hilfe erbringt und ob im jeweils zugewiesenen Topf noch Geld vorhanden ist.
Die Regierung plant diese vier Budgets:
Sozialraumbudget: Ersetzt den Entlastungsbetrag und bezahlt anerkannte Angebote wie Nachbarschaftshilfen. Ein Ansparen nicht verbrauchter Beträge ist nicht mehr möglich. Für den Pflegegrad 1 entfallen diese Leistungen komplett.
Sachleistungsbudget: Gilt ausschließlich für professionelle Pflege- und Betreuungsdienste.
Entlastungsbudget: Ersetzt das Pflegegeld und finanziert die selbst organisierte Pflege durch private Ersatzpersonen.
Überbrückungsbudget: Greift nur in Notfallsituationen wie einer stationären Kurzzeitpflege.
Ist ein Budget aufgebraucht, können einspringende Helfer:innen nicht mehr bezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn in anderen Töpfen noch Gelder übrig sind.
Sorge vor Überlastung der Angehörigen
Der Sozialverband befürchtet durch diese Einschränkungen eine enorme zusätzliche Belastung für betroffene Familien. Etwa 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, überwiegend von Angehörigen. Zu der Neustrukturierung sagt Bentele:
„Viele Pflegebedürftige haben sich zusammen mit ihrem Umfeld mühsam einen Weg erarbeitet, wie sie organisatorisch und finanziell über die Runden kommen. Die Umgestaltung der Budgets erschwert vielen jetzt den Zugang zu passgenauen Unterstützungsangeboten. Sie müssen ihre funktionierende Pflegesituation nun gezwungenermaßen ändern und stoßen dabei an Grenzen: Nicht jeder Pflegebedürftige kann von einem Nachbarn gepflegt werden, wenn das Budget für den Pflegedienst aufgebraucht ist. Und andersherum braucht nicht jeder Pflegebedürftige einen teuren Pflegedienst – ist aber unter Umständen dazu gezwungen, weil das Budget für die Nachbarin aufgebraucht ist.“
Die VdK-Präsidentin bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung als katastrophal und unverantwortlich. Sie betont, dass Angehörige nicht bis zur völligen Erschöpfung pflegen dürfen, nur um finanzielle Lücken im Pflegesystem zu schließen.
Zentrale Forderungen zur Finanzierung
Anstatt Leistungen für Pflegebedürftige zu kürzen, fordert der VdK die Bundesregierung auf, für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Pflegeversicherung zu sorgen. Der Verband verlangt vom Bund die Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro an Corona-Schulden. Dabei handelt es sich um zusätzliche Leistungen aus der Pandemiezeit, die der Bund den Pflegekassen bislang nicht erstattet hat.
Um Familien weiterhin verlässliche Auszeiten zu ermöglichen, fordert der Verband zudem, das PNOG deutlich nachzubessern. Die Verhinderungspflege müsse als gemeinsamer Jahresbetrag erhalten bleiben, und nicht genutzte Beträge müssten weiterhin angespart werden können. Langfristig setzt sich der VdK für eine einheitliche Pflegeversicherung für alle Versicherten ein.